Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können laut Satzung nur in Berlin oder Bonn hauptberuflich tätige Korrespon-denten von Zeitungen, politischen Zeitschriften, elektronischen Medien oder Nachrichtenagenturen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein.Sie müssen ständig über die Bundespolitik berichten.
Ihnen gleich gestellt sind Redakteure und Redakteurinnen der in Berlin ansässigen Zentralredaktionen dieser Medien, sofern sie ebenfalls ständig über die Bundespolitik berichten.
Die ordentlichen Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung des Deut-schen Presseclubs e.V. und haben in dieser Stimmrecht.
Gastmitglieder
Journalisten, die nicht die Voraus-setzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, können Gastmitglied werden.
Oft sind dies Chefredakteure oder leitende Redakteure nicht in Berlin oder Bonn ansässiger Medien, die an den Hintergrundgesprächen des Deut-schen Presseclubs e.V. ein besonderes berufliches Interesse haben.
Gastmitglieder können an allen Veranstaltungen des Deutschen Presseclubs e.V. teilnehmen, haben aber in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Korrespondierende Mitglieder
Andere Personen (also auch Nicht-Journalisten) können korrespon-dierende Mitglieder werden. Die Rechte der korrespondierenden Mitglieder sind allerdings einge-schränkt: Sie haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimm-recht und werden nur zu ausgewählten Veranstaltungen ein-geladen.
Im Kern handelt es sich also um eine fördernde Mitgliedschaft. Fördernde Mitglieder sind z. B. Pressesprecher und Repräsentanten verschiedener Organisationen, Interessenverbände und Unternehmen.